Sehr geeehrter Fragesteller,
die Frage, ob die Pflicht zur Erstattung der Ablösung keine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts darstellt, muss hier nicht näher untersucht werden. Die Kündigung soll jedenfalls zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres, also zum 31.05.2012, wirksam werden. In dem Fall ist die Erstattungsklausel bedeutungslos.
Die Kündigungsregelung des § 622 III BGB
bestimmt, dass während einer vereinbarten Probezeit von bis zu 6 Monaten eine Kündungsfrist von 2 Wochen gilt. In Ihrem Fall ist jedoch eine längere Probezeit - von 1 Jahr - vereinbart worden. Tarifvertraglich kann eine von § 622 III BGB
abweichende Kündigungsregelung getroffen werden, § 622 IV BGB
. Ich unterstelle aber, dass ein solcher Tarifvertrag nicht besteht.
Daher ist davon auszugehen, dass in diesem Fall, die sogenannte Grundkündigungsfrist (§ 622 I BGB
) einzuhalten ist. Diese beträgt 4 Wochen. Dabei kann dass Arbeitsverhältnis zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.
Sie können daher das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 31.05.2012 kündigen. Die schriftliche Kündigung muss Ihrem Arbeitgeber spätestens am Donnerstag, 03.05.2012, vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte