Nach einer Woche hat der Arbeitnehmer mündlich gekündigt. ... Ich teilte dem Arbeitnehmer mit, dass er die Kündigungsfrist nicht einhalten brauche, sondern dass er nur noch eine weitere Woche arbeiten solle und auch, dass er mir keine schriftliche Kündigung geben müsse. ... Er teilte mir dann mit, dass ich als Arbeitgeber verpflichtet bin, ihn ordnungsgemäß anzumelden, und er bestünde darauf, dass ich das nun tun solle.