Kündigungsfrist von Seiten des Arbeitnehmers
vom 1.12.2009
30 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In meinem Arbeitsvertrag steht: "Es wird eine Kündigungsfrist von 8 Wochen vereinbart. Verlängerungen der Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. 2 BGB gelten auch für die Arbeitnehmerin." ... Meine Annahme ist, dass der § 622 Abs. 2 BGB nicht greift, da ich erst seit 2,5 Jahren fest dort beschäftigt bin und ich somit nur eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende hätte.