Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte, ich bitte folgende Klausel eines Arbeitsvertrages hinsichtlich unten stehender Fragen zu prüfen: Gratifikation (1) Der Arbeitnehmer erhält jährlich mit dem Junigehalt bzw. mit dem Novembergehalt eine Gratifikation in Höhe von jeweils 50% des vertraglich vereinbarten Bruttogehalts. Wird eine Gratifikation gewährt und ist der Arbeitnehmer in Teilzeit tätig, wird die Gratifikation nur anteilig im Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur Arbeitszeit von Vollzeitarbeitskräften gezahlt. Mit Zahlung der Gratifikation wird zum einen die in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue belohnt, zum anderen die zukünftige Betriebstreue gefördert.