Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage kann nur schwer beantwortet werden, daher ist sie auch mehrere Tage offen geblieben, weil sich wohl kaum ein Kollege da ran getraut hat. Ich versuche Ihnen aber mal eine Orientierung zu geben, mit welcher Sie dann weitere Überlegungen anstellen könnten.
1.) Ein ausländischer Arbeitgeber soll Sie im Ausland anstellen. Die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts scheidet damit von alleine erst einmal aus. Hier greift das Territorialitätsprinzip. Hiernach gelten Rechtsnormen immer aus dem jeweiligen Gebiet, auf welchem Rechtshandlungen vorgenommen werden und Handlungen ( Arbeitsleistungen )stattfinden.
2.) Daß Ihr Arbeitgeber freiwillig mit Ihnen im Arbeisvertrag das deutsche Arbeitsrecht zur Anwendung gelangen lässt ( das liesse sich schon vereinbaren ) halte ich für ausgeschlossen. Das deutsche Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. Arbeitgeber profitieren davon nicht, da es viel zu viele Rechte für Arbeitnehmer gibt.
3.) Es griffe das Arbeitsrecht aus dem Land, in welchem Sie angestellt oder tätig wären, das wäre dann wohl Kuwait oder das zur Arbeitsleistung vorgesehene Ausland. Klären Sie also vorher ab, wo Sie arbeiten sollen und vergleichen Sie die beiden dortigen Arbeitsbestimmungen. Erst dann können Sie eine vernünftige Entscheidung treffen oder auch gezielt um weiteren rechtlichen Rat fragen.
4.) Internationale Verträge werden meistens auf Englisch ausgerichtet sein. Hierauf sollten Sie auf jeden Fall bestehen. Dann werden Arbeitsverträge nicht beglaubigt. Einzig und allein sind nationale Vorschriften zu berücksichtigen sein, die aber Ihr Arbeitgeber zu klären hätte. In Kuwait zum Beispiel bedarf es scharfer behördlicher Genehmigungen, um dort überhaupt tätig werden zu dürfen. Hier ist mir aber auch nicht klar, ob Sie für den Unternehmer aus Kuwait im Ausland arbeiten, oder in seinem Land Kuwait selber.
5.) Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen, die von Gesetzes wegen greifen. Auf jeden Fall sollte im Vertrag geregelt sein:
-Arbeitszeit
-Lohn per Monat oder per Stunde
-Abführung der nationalen Sozialversicherungsbeiträge
-Laufzeit des Arbeitsvertrages und Kündigungsvorschriften
-Urlaubszeiten
-eine neutrale Schiedsstelle zur Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag
6.) Abschliessend halte ich fest, daß Ihre Rahmendaten erst vollständig geklärt werden müssten. Dann könnten Sie gezielt einen Arbeitsvertrag gestalten lassen, der den besonderen Umständen in Ihrem Fall Rechnung trägt.
Ich hoffe dennoch, Ihnen einen ersten Überblick und eine Richtung aufgezeigt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Rechtsanwalt und Diplom Kaufmann