§64 UrhG - Dauer des Urheberrechts
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, §64 UrhG besagt, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors erlöscht. Auf Wikipedia wird zusätzlich aufgeführt: "Eine 70-jährige Schutzdauer gilt für alle Werke, deren Urheber im Jahre 1965 (Verkündung des UrhG) noch nicht 70 Jahre tot waren." http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts Wie ist das konkret zu verstehen? Beginnt das 70jährige Schutzrech ...