wohnwirtschaftliche Nutzung durch das Bauordnungsamt in Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige ein Mehrfamilienhaus zu erwerben. Verkäufer ist eine Bank. Die 6 Wohneinheiten beabsichtige ich nach Sanierung zu vermieten. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung einschl. einer Finanzierungszusage durch meine Hausbank liegen vor. Aktuell erhalte ich vom Bauordnungsamt die Information, dass man sich hinsichtlich der amtlichen bestätigung einer wohnwir ...