keine Dienstbarkeit / Grundstücksrecht
vom 27.10.2010
46 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Werte Damen und Herren, ich habe ein Grundstück erworben, quer über mein Grundstück sind vom Abwasserzweckverband Abwasserleitungen verlegt wurden, von Nachbargrundstücken sowie die Hauptabwasserleitung. Ebenso hat der Abwasserzweckverband auf meinem Grundstück einen Abwasserzugangsschacht gebaut. Der Abwasserzweckverband hat aber mit dem früheren Grundstückseigentümer keine Dienstbarkeit, kein W ...