Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatungsplattform unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt.
Dieses Forum kann eine umfassende Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort nicht ersetzen.
1.
Natürlich ist es für Sie besser zu 50 % im Grundbuch zu stehen, wenn Sie die Hälfte des Kaufpreises mitfinanzieren und gesamtschuldnerisch für das den Kaufpreis finanzierende Darlehen haften.
Als Gesamtschuldnerin des Darlehensvertrages müssen Sie unter Umständen bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Mannes allein für die Raten aufkommen und sozusagen seine 2/3 mitfinanzieren.
Wenn Sie gleichberechtigte Käufer sind, sollten Sie auch gleichberechtigt Eigentümer werden, d.h. im Grundbuch stehen.
Die Sanierungskosten sind nachgelagert und haben mit dem Kauf und dem Eigentumserwerb nichts zu tun.
Er könnte Ihnen über die 50.000 Uhr ein Darlehen geben.
2.
Der Grundbucheintrag ist unabhängig vom Kaufpreis.
Regelmäßig werden sich die Käufer aber dahingehend einigen, dass das Eigentumsverhältnis dem Verhältnis der Erwerbskosten bzw. des Haftungsrisikos entspricht.
3.
„Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt." (§ 1373 BGB
)
Wird das Geld, das bei Ehebeginn (gesetzlicher Güterstand, Zugewinngemeinschaft) bereits vorhanden ist, verbaut, ergibt sich insoweit kein Zugewinn, als es zu einer entsprechenden Wertsteigerung des Grundstücks kommt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Nutzen Sie gegebenenfalls die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 21.10.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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