Entschädigung für Abwassersammler richtig berechnet?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Auf meinem Grundstück in einer ostdeutschen Stadt verläuft im Abstand von ca.4m parallel zur Grundstücksgrenze ein Abwassersammler. Der Sammler liegt in einem Bereich, in dem eine zukünftige Überbauung ausgeschlossen ist. Zugunsten des Entsorgungsbetriebes wurde jetzt eine beschränkte persönliche Diensbarkeit im Grundbuch eingetragen. Die Entschädigungszahlung wurde nach §9 Abs.3 GBBerG erm ...