Nebenkostenweiterbelastung wegen Dauerbesuchs / Haus in Bruchteilsgemeinschaft
vom 10.3.2011
46 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, nach BGB §§741-758 gehört mir mit einem weiteren Miteigentümer als Bruchteilsgemeinschaft ein Haus mit 2 nichtabgeschlossenen Wohnungen mit entsprechend festgelegten Nutzungsregelungen. Weil es sich um ein ursprünglich auf Familienverhältnisse notdürftig umgebautes Einfamilienhaus handelt, gibt es keine getrennten Strom- und Wasserkreise, also nur Gesamtstrom- und ...