Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Volljährige Kinder haben gegen ihre Eltern nur einen Unterhaltsanspruch, soweit sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Dies folgt aus § 1602 Abs. 1 BGB
. Grundsätzlich endet dieser Anspruch nach Abschluss der Erstausbildung. Bedürftigkeit besteht jedoch weiter bei fehlendem Einkommen, was nach Ihren Angaben aber gerade nicht vorliegt, da Ihre Schwester in einer Festanstellung arbeitet.
Weiterer Unterhalt käme dann nur in Betracht, wenn dieses Einkommen zur Deckung des Unterhalts nicht genügt.
Ihre Eltern müssen Ihre Schwester auch nicht zu Hause "dulden", bis Ihre Schwester 25 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze kommt aus dem Sozialrecht, wonach Kinder aus einer Bedarfsgemeinschaft bis zur Vollendung von 25 Jahren keine eigene Wohnung finanziert erhalten, wenn nicht spezielle Gründe für die Notwendigkeit vorliegen. Da Ihre Schwester jedoch in einer Festanstellung beschäftigt ist, konnte sie grundsätzlich mit 18 Jahren freiwillig oder aber auch auf Wunsch der Eltern ausziehen.
Ab der Volljährigkeit können Eltern bei entsprechendem Einkommen zB auch Untermietverträge mit ihren Kindern abschließen. Jedenfalls müssen sie bei eigenem Einkommen der Tochter diese nicht kostenfrei im Elternhaus wohnen lassen.
Ihre Eltern sollten diesen "Rausschmiss" natürlich nicht von heute auf morgen vornehmen, sondern sollten Ihrer Schwester eine angemessene Frist zur Wohnungssuche setzen.
Ansprüche Ihrer Schwester gegen Ihre Eltern sehe ich vorliegend nur darin, dass ihr Eigentum natürlich ihr Eigentum bleibt - Ihre Eltern können also nicht einfach Sachen von ihr wegwerfen, verkaufen oder ähnliches. In diesem Fall würden sie sich schadensersatzpflichtig machen. Nur sofern ihr Einkommen nicht zur Deckung ihres angemessenen Lebensunterhalts genügt, bestehen auch weiterhin Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.
Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
Rechtsanwältin
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