Berücksichtigung von förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeiten
vom 2.10.2015
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Sehr geehrte Anwälte, Person x hat zuerst in Bayern als angestellte Lehrkraft gearbeitet. Wurde dann in Niedersachsen verbeamtet. Arbeitete dort einige Jahre lang im Beamtenverhältnis. Ging dann wieder nach Bayern und arbeitete ein Jahr als angestellte Lehrkraft (das niedersächsische Beamtenverhältnis ruhte während dieser Zeit- da Elternzeit.). Nach einer Versetzung nach Bayern arbeitet P ...