Verstoß gegen Art. 3 des GG?
Hallo bei manchen Veranstaltungen wie z.B Kinos, Diskotheken u. sonstigen Veranstaltungen, muß ich als Mann Eintritt zahlen, während Frauen Gratiseintritt bzw. verminderten Eintritt haben u. sogar noch Freigetränke bekommen. Außerdem muß man bei der ein oder anderen Online-Singlebörse als Mann für Leistungen zahlen, welche für Frauen aber gratis sind. Verstößt das nicht gegen das Grundgesetz, ...