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rechtliche Probleme wenn ich die Reha abbreche.

27. Oktober 2009 17:57 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte eine Herzklappen OP und bin nun seid einer Woche zur Reha , mein Gesundheitszustand ist trotz Dialyse und Herz Problemen schon vor der OP gut gewesen.Und auch nach der OP habe ich mich sehr schnell erholt und bin 2 Wochen nach OP schon wieder so leistungsfähig wie früher. Nun habe ich das Problem das es mir in der Reha nicht gut geht die veränderte Situation mit fremder Dialyse und das Alleinsein sowie die umstände der Reha belasten mich sehr. Und ich möchte die Reha abbrechen und nach Hause fahren.
Gibt es rechtliche Probleme wenn ich die Reha abbreche.


Wichtig ich bekomme eine EU Rente wegen der Dialyse.



Mfg

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ein eigenmächtiger Abbruch der Reha-Maßnahme könnte negative Auswirkungen auf die Zahlung der EU Rente haben.
Gemäß der Regelung in § 63 SGB I soll eine Person, die krankheitsbedingt Sozialleistungen erhält, auf Anforderung des Trägers der Leistung eine Heilbehandlung vornehmen lassen, wenn hierdurch eine Besserung bzw. keine Verschlechterung des Gesundheitszustand wahrscheinlich ist. Heilbehandlung ist dabei auch die Reha-Maßnahme. fällt auch eine Reha-Maßnahme. Diesbezüglich bestehen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers. Diese Mitwirkung kann aber dann eingeschränkt sein, bzw. entfallen wenn es hierfür triftige Gründe gibt. Sie geben an, dass Sie die Situation sehr belastet und sich Ihr Gesundheitszustand offenbar durch die Reha verschlechtert. Dies sollten Sie dringend mit einem behandelnden Arzt besprechen und im Einvernehmen mit dem Träger der Leistung eine Regelung finden. Sie sollten keinesfalls eigenmächtig die Reha Maßnahme abbrechen.

Die Rechtsfolge einer fehlenden Mitwirkung kann gemäß § 66 SGB I sein, dass Ihnen die Rente gemindert oder gar versagt wird.

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