Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Ohne den Hintergrund zu kennen, bin ich der Meinung, dass die Äußerungen „Du bist krank im Gehirn“, „ich wünsche Dir ein schmerzhaftes Ende, das langsam dauern soll“, „ich hoffe niemals in meinem Leben… jemals mehr so einem miesen Menschen zu begegnen..“, „ schäm´ Dich, dass Du auf der Welt bist“, „Wünsche Dir alles Übel auf der Welt. Verrecken sollst Du ganz langsam.“, den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Die Äußerung „ich besuche Dich bald mal,…“ könnte man im Zusammenhang mit den anderen Kundgaben als Bedrohung ansehen.
Ich rate Ihnen zunächst eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Diese muss dann unter allen in Betracht kommenden Straftatbeständen ermitteln.
Zivilrechtlich können Sie einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen.
Einen Unterlassungsanspruch haben Sie nur, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Dies kann ich in der vorliegenden E – Mail nicht erkennen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin