Sehr geehrter Fragesteller,
eingegrenzt auf Ihre Frage ohne Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des BauGB und des Verstoßes deutscher Gesetze gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
1.
Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird, müssen Sie idR gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen und den Widerspruchsbescheid abwarten. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie Klage erheben. Gegen das Urteil kann die unterlegende Partei in Berufung und danach ggf. in Revision gehen.
Sollte ein Gericht Ihrer Argumentation folgen und einzelne Bestimmungen anwendbarer Gesetze für verfassungswidrig halten, ist das Verfahren auszusetzen und vom Gericht dem Verfasungsgericht zur Entscheidung vorzulegen; Artikel 100 GG; Beispielhaft an einer Entscheidung des BVErfG: http://www.bverfg.de/entscheidungen/lk20090722_1bvl000907.html.
Insoweit muss ich Ihnen widersprechen, dass Gerichte der ersten Instanz nicht die Befugnis haben Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.
2.
Sollte keines der angerufenen Gerichte Ihrer Argumentation folgen, können Sie selbst durch Verfassungsbeschwerde die Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen. Dazu muss jedoch der Rechtsweg erschöpft sein; § 90 BVerfGG. Ein Gericht kann Ihnen nicht untersagen das Verfassungsgericht anzurufen.
Das Verfassungsgericht entscheidet zunächst ob die Beschwerde angenommen wird. Erst dann wird eine Entscheidung in der Sache folgen.
3.
Rechtsstreite im Verwaltungsgerichtsverfahren enden häufig erst nach mehreren Jahren. Eine Zeitangabe ist daher nicht möglich. Dies ist im Zweifel auch vom zuständigen Gericht abhängig.
Eine Angabe über die zu erwartenden Kosten ist nur im Ansatz möglich, da dies vom Streitwert abhängig ist. Sie sollten aber mit Kosten von mindestens EUR 2.0000 pro Instanz, bei einen Streitwert von EUR 25.000, rechnen. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Gebühren. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der nach Stundensätzen oder pauschal abrechnet können höhere Gebühren entstehen..
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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