Verfahrenskostenhilfe Berechnung der Rückzahlungsrate nach erneuter Prüfung unklar
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Problem: nach erneuter Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt sich eine Rückzahlungsrate in Höge X. Die Berechnung ist nicht nachvollziehbar. Ausgangssituation: 2013 wurde meiner Ehefrau Verfahrenskostenhilfe gewährt (zum damaligen Zeitpunkt kannte ich meine Frau noch nicht, somit kein Bezug zum Prozess). Prozessthema - Umgangsregelung zw. Kind (somit mein Stiefkind) und dem Ex-Eh ...