Verfassungsgerichtshof hebt Urteil auf
vom 19.7.2018
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Der Verfassungsgerichtshof hat ein Urteil, in dem ich Kläger war, wieder aufgehoben und an das Amtsgericht zur Wideraufnahme des Verfahrens zurück gegeben. Ich wurde zur erneuten Stellungnahme aufgefordert. Kann ich jetzt NEUE "Beweise" bei der Antwort angeben oder wird auf den ALTEN "Beweisen" weiterverhandelt? Besten Dank ...