Streichen der Wände bei Auszug aus Studentenwohnheim
vom 22.1.2015
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, Mein Sohn zieht zum 31.01.2015 aus dem Studentenwohnheim aus. Er hat insgesamt 2 Jahre dort gewohnt, mit Unterbrechung durch 1 Semester Studium in Spanien. Sein Aparmtent hat er während dieser Zeit mit Genehmigung der Verwaltung untervermietet. Laut Mietvertrag sollen alle 3 Jahre Schönheitsreparaturen durch geführt werden. Unten stehend die Antwo ...