Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Sondler, der einen Bodenfund an sich nimmt, kann sich wegen Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StGB
) zum Nachteil eines Eigentümers der Fundsache strafbar machen. Insofern sind die entsprechenden Funde stets zu melden. Weitere Meldungen sind bei Waffenfunden nötig.
Für die Frage der Genehmigungen sind § 21 und 22 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg wichtig und maßgeblich.
Nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) bedürfen in Grabungsschutzgebieten (!) alle Handlungen, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, einer Genehmigung. Zuständig hierfür wäre die höhere Denkmalschutzbehörde, also das zuständige Regierungspräsidium. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Suche auf eigenem Grund und Boden oder sogar mit Zustimmung Grundstückseigentümers erfolgt. Eine derartige Genehmigung werden Sie kaum erhalten können. Allerdings sind die wenigstens Flächen derart ausgewiesene Flächen, so dass § 22 für die übrigen Flächen meistens keine Probleme bereitet.
Allerdings sind auch Nachforschungen mit dem Ziel, archäolische Kulturdenkmäler zu entdecken, nach § 32 DSchG genehmigungspflichtig. Kulturdenkmale sind hierbei Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit verborgen im Boden befinden.
Hierbei stehen im Vordergrund - wegen der Genehmigung kritisch und nur im Einzelfall zu beantworten - insbesondere, wenn es um die Frage eines etwaigen Bußgeldes geht - und damit auch der jeweiligen Tatsachenfestsellung unterworfen -die Fragen, mit welchem Ziel die Nachforschung erfolgte (archäolgisches Kulturdenkmal) und in wieweit diese im Boden verborgen sind.
Aufgrund dieser Frage der Tatsachenfestellung im Bußgeldverfahren überwiegen die Bußgeldverfahren wegen ungenehmigter Suche auf eingetragenen Bodendenkmälern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 18.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Hallo Herr Mohr, schon einmal Danke für Ihre Antwort. Allerdings bin ich jetzt genauso schlau wie vorher... :-(
ich möchte unter keinen Umständen auf Kulturdenkmalen und auch nicht auf Grabungsschutzgebieten sondeln. Fundunterschlagung werde ich auch niemals machen, sondern Funde umgehend melden.
Ich bin auch nicht auf der Suche nach Kulturdenkmalen. Wie beschrieben suche ich neuzeitliche Gegenstände.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass D-Mark Münzen usw. ein Kulturdenkmal sind oder sehe ich das falsch? Eine Keltenmünze ist sicher ein Kulturdenkmal. Diese wäre aber ein Zufallsfund, der gemeldet und abgegeben wird. Die Suche nach Kulturdenkmalen müsste man mir doch nachweisen, wenn man mir das unterstellen sollte, oder bin ich schon schuldig, wenn ich mit der Sonde und Spaten auf dem vom Besitzer genehmigten Acker (kein Kulturdenkmal) Feld laufe bzw. grabe?
Ich möchte doch nur erfahren, ob ich wenn ich auf einem Acker/ Feld (kein Kulturdenkmal und kein Grabungsschutzgebiet) mit der Genehmigung des Besitzers und auf der Suche nach Neuzeiteisenobjekten wie D-Mark bin, rechtlich auf der sicheren Seite bin.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Schade, dass Sie - eine relativ schlechte Bewertung abgeben - bevor die Nachfrage beantwortet ist.
Das Problem ist doch, dass dann, wenn Sie auf freiem Feld von Behörde, Polizei, etc. angesprochen werden, sich jeweils die Frage stellt, mit welchem Ziel die Suche erfolgt (siehe Beantwortung der Hauptfrage). Dies ist ein subjektives Merkmal, wobei immer die Frage ist, wie dies nach außen zu Tage tritt. Dies mag sich vielfach möglicherweise als unproblematisch darstellen, aber zumindestens dann problematisch werden, wenn tatsächlich Kulturdenkmale (Defintion siehe Hauptantwort) gefunden würden.