Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die SCHUFA speichert Daten grundsätzlich nur bezogen auf eine bestimmte Person. Selbst allgemeine Daten zu Familienstand und Verwandschaftsverhältnissen werden nicht gespeichert.
Schon aus diesem Grund ist es mir unerklärlich, wieso die SCHUFA-Auskunft Ihres Bruders Daten zu Ihrem Kredit und Ihrem Berufsstand enthält. Zudem ist dies datenschutzrechtlich nicht zulässig, da Ihr Bruder ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung keine Auskunft über einen Kredit erlangen darf, den Sie als alleiniger Vertragspartner mit einem Kreditgeber geschlossen haben. Ebenso wenig darf ein solcher Kredit natürlich zu Lasten Ihres Bruders wirken, wenn er an dem Vertrag nicht beteiligt ist.
Ich kann es mir nur so erklären, dass hier tatsächlich ein Fehler seitens der SCHUFA oder des meldenden Vertragspartners (Kreditinstitut) vorliegt und die gemeldeten Daten der falschen Person zugeordnet wurden. Sowohl Sie als auch Ihr Bruder sollten die SCHUFA daher umgehend unter Fristsetzung zur Klärung der Angelegenheit und entsprechender Korrektur auffordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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