Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rechnungskorrektur

| 21. Januar 2015 12:02 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


15:20

gestern habe ich drei Briefe gekriegt alle drei sind eine Rechnungskorrektur für die Jahre Nov11-12, 13 und 14.
nach einem Anruf beim Anbieter wurde mir erzählt der dass der Versorger immer nur geschätzt hat in den zwischen Jahren und deswegen die Rechnung nicht gestimmt haben. jetzt sind es 2800 Euro Nachzahlung.

darf so eine Korrektur so spät erfolgen?

21. Januar 2015 | 12:23

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn es um mietrechtliche Nebenkosten geht, greift die Jahresfrist des § 556 BGB .

Daher dürften die Nachforderungen nicht mehr durchgreifen.

Allerdings kann sich der Vermieter insoweit exkulpieren, wenn es einen wichtigen Grund für die verspätete Abrechnung gab.

Der Versorger müsste plausibel darlegen, weshalb geschätzt und nicht von Anfang an ordentlich abgerechnet worden ist.

Widersprechen Sie der Forderung daher am besten erstmal und berufen sich auf § 556 BGB und die verspätete Geltendmachung.

Des Weiteren dürften Forderungen aus 2011 gemäß §§ 195 , 199 BGB auch verjährt sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 21. Januar 2015 | 13:31

ich bin der Besitzer der Immobilie.
die Rechnung ,und jetzt 3 Jahre später, die Rechnungskorrektur kam direkt von dem Stromanbieter.
der Stromanbieter hat die Werte vom Versorger als Schätzungen bekommen.

eine Anfrage zum Strom Zählerstand all die Jahre ich nicht bekommen.

Rückfrage vom Fragesteller 21. Januar 2015 | 14:17

ich bin der Besitzer der Immobilie und habe die rechnungen und die Rechnung Korrekturen direkt vom Stromanbieter bekommen der wiederum hat Zählerstände vom Stromversorger gekriegt.

Rückfrage vom Fragesteller 21. Januar 2015 | 14:25

ich bin der Besitzer der Immobilie und habe die rechnungen und die Rechnung Korrekturen direkt vom Stromanbieter bekommen der wiederum hat Zählerstände vom Stromversorger gekriegt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Januar 2015 | 15:20

Bitte Bewertung zurücknehmen und beim nächsten Mal die Frage und den Sachverhalt klar formulieren.

Eine Korrektur darf immer erfolgen.

Bezüglich der Nachforderung für das Jahr 2011 kann aber die Einrede der Verjährung erhoben werden.

Bezüglich der Forderungen aus den Jahren 2012 und danach muss man die Abrechnungen prüfen und wenn diese korrekt sind, den Betrag zahlen.

Bewertung des Fragestellers 21. Januar 2015 | 15:43

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Okay

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Steffan Schwerin »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. Januar 2015
3,8/5,0

Okay


ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht