Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es um mietrechtliche Nebenkosten geht, greift die Jahresfrist des § 556 BGB
.
Daher dürften die Nachforderungen nicht mehr durchgreifen.
Allerdings kann sich der Vermieter insoweit exkulpieren, wenn es einen wichtigen Grund für die verspätete Abrechnung gab.
Der Versorger müsste plausibel darlegen, weshalb geschätzt und nicht von Anfang an ordentlich abgerechnet worden ist.
Widersprechen Sie der Forderung daher am besten erstmal und berufen sich auf § 556 BGB
und die verspätete Geltendmachung.
Des Weiteren dürften Forderungen aus 2011 gemäß §§ 195
, 199 BGB
auch verjährt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
ich bin der Besitzer der Immobilie.
die Rechnung ,und jetzt 3 Jahre später, die Rechnungskorrektur kam direkt von dem Stromanbieter.
der Stromanbieter hat die Werte vom Versorger als Schätzungen bekommen.
eine Anfrage zum Strom Zählerstand all die Jahre ich nicht bekommen.
ich bin der Besitzer der Immobilie und habe die rechnungen und die Rechnung Korrekturen direkt vom Stromanbieter bekommen der wiederum hat Zählerstände vom Stromversorger gekriegt.
ich bin der Besitzer der Immobilie und habe die rechnungen und die Rechnung Korrekturen direkt vom Stromanbieter bekommen der wiederum hat Zählerstände vom Stromversorger gekriegt.
Bitte Bewertung zurücknehmen und beim nächsten Mal die Frage und den Sachverhalt klar formulieren.
Eine Korrektur darf immer erfolgen.
Bezüglich der Nachforderung für das Jahr 2011 kann aber die Einrede der Verjährung erhoben werden.
Bezüglich der Forderungen aus den Jahren 2012 und danach muss man die Abrechnungen prüfen und wenn diese korrekt sind, den Betrag zahlen.