Nachdem der Bauamtsleiter in einem persönlichen Gespräch gegen Ende 2013 (also NACH Unterschrift des Bauvertrages mit dem Bauträger und NACH Abschluss der Finanzierung) gedroht hat, er müsse mir das Grundstück ja nicht verkaufen, haben wir u.a. aufgrund des Umstandes, dass wir unser 1. ... In 02/2014 haben wir daher den notariellen Kaufvertrag über das Grundstück OHNE Preisnachlass unterschrieben. +++ Beschreibung IST-Situation +++ ------------------------------------------------- - das Bauvorhaben ist mittlerweile abgeschlossen - es gibt einen notariell beurkundeter Kaufvertrag, sowohl für das Grundstück als auch für das Gewerk "Haus" - der reguläre (nicht-ermäßigte) Kaufpreis für das Grundstück ist bezahlt - wir sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen - der Nachbar auf der anderen Straßenseite - gleiches Neubaugebiet, gleicher Geltungsbereich, gleicher Bebauungsplan, ebenfalls direkt von der Stadt erworben - hat auf den Grundstückspreis einen Nachlass von 5.000,- Euro erhalten +++ Meine Fragen hierzu +++ ---------------------------------------- 1) Ist ein wie oben erwähnter Beschluss des Gemeinderats in jedem Fall rechtswirksam?