Es geht mir also allgemein um die Frage wie so so ein Prozess verfahren , Ablauf so abläuft . Zweitens hätte ich gerne gewusst, wie hoch das Geld ist, dass einem Mieter zugesprochen werden kann im Schnitt Im Gesetz stehen zahlreiche Ausnahmen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AGG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 AGG: Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot">§ 19 AGG</a>) Bei Diskrimierungen von Rasse und ethnischer Herkunft greift ja auch folgendes "Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig. (3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig. (4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse. (5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. ... Insbesondere würde mich interessieren, ob der Vermieter noch im laufenden Prozess gewissermaßen als "Joker " "umschwenken " darf und sagen kann " ok anfangs sagte ich das ich niemand diskriminiert habe, nun gebe ich zu aufgrund <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AGG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 AGG: Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot">§ 19 Abs 3 AGG</a> , gehandelt zu haben" Zum Schluss noch eine Frage zu Absatz 5 Dort steht was von "insbesondere " aber eben nicht "ausschließlich " Heißt es das ein Vermieter ein besonderes Vertrsuensverhältnis etc im Sinne der Vorschriften für sich auch nutzen kann, wenn das Mehrfamilienhaus das ihm gehört nicht mit seinem eigenen Wohnort übereinstimmt er also nicbt auch in dem mfh wohnt sondern ganz woanders ?