Die Frage ist nur, wer gewissermaßen die Bestimmungen festlegen darf, wann ein Ghetto vorliegt Musst das die Stadt also extra ausweisen oder reichen Gutachten ggfs Besichtigungen des Gerichte vor Ort aus ? ... topic_id=280277 Herr Traub redet von " mehrere Wohnungen innerhalb eines Wohnkomplexes" Die Frage ist daher was das nun heißt, ich bitte dass sich die Frage möglichst nur jemand annimmt, der sich damit auskennt Es geht mir daher darum, dass ich ein Mehrfamilienhaus habe, dort sind mehrere Wohnungen In dem Ort, worum sich meine Frage dreht, habe ich nur dieses eine Haus, es ist zugegeben größer und der Anbau ist zudem von einer weiteren Straße aus erreichbar, die Frage ist daher ob dies a) reicht und b) auch die Frage / Voraussetzung sls erfüllt anzusehen ist oder ob man als Vermieter mit dem Argument einen ausländischen Bewerber ablehnen zu wollen, mit der Ghettobildung in Abs 3 verweist, dies dann auch belegen muss ?