Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit ist es - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich möglich, sich auszusuchen, mit wem man einen Darlehensvertrag abschließen möchte, und mit wem nicht. Das bedeutet, dass Sie durchaus mit Ihrer Gattin einen Mietvertrag schließen können. Ihre eheliche Verbundenheit steht dem nicht entgegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning
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Rechtsanwalt Thomas Henning
und wenn meine frau nicht den mietvertrag schliessen möchte? danke
Hallo
und danke für die Nachfrage. Für Ihre Frag gilt hinsichtlich der beschriebenen Vertragsfreiheit umgekehrt das gleiche: Möchte sie ihrerseits den Mietvertrag nicht abschließen, kann sie hierzu nicht gezwungen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Henning
Rechtsanwalt