Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Einschlägig ist hier die EUGVVO, die Europäische Gerichtsstandsverordnung. Laut dieser ist am Wohnsitz des Beklagten oder am Erfüllungsort der einzuklagenden Leistung zu klagen. Der Erfüllungsort der Zahlung ist der Wohnsitz des Beklagten.
Daher muß die Gegenseite am Gericht Ihres Wohnortes in der Slowakei klagen. Anzuwenden bezüglich der einzuklagenden Zahlung ist jedoch deutsches Recht. Welches Gericht genau in der Slowakei zuständig ist, entscheidet sich hingegen nach slowakischem Recht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt