Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage geben. Bitte beachten Sie dabei, dass Weglassungen oder Änderungen des zu beurteilenden Sachverhaltes mitunter schwerwiegende Folgen für die rechtliche Lösung haben können.
Die Gewährung des Firmen-Pkws durch Ihren Arbeitgeber stellt eine langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels dar.
Für diese Vermietungsleistung bestimmt sich der umsatzsteuerliche Leistungsort nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers. Dieser ist nach UStAE 3a I S. 9 aber der Lebensmittelpunkt, was mithin in Ihrem Fall der Familienwohnsitz –also Deutschland- wäre.
Ihr Schweizer Arbeitgeber müsste sich daher in DE umsatzsteuerlich registrieren lassen und hier die, auf die Vermietungsleistung entfallende USt abführen.
Spricht etwas dagegen, dass Sie den Pkw selbst leasen und diesen Aufwand durch Ihren Arbeitgeber ersetzt bekommen?
Gibt es eine deutsche Tochter, die Ihnen den Firmenwagen zur Verfügung stellen könnte?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte vergessen Sie auch nicht die Vornahme der Bewertung der rechtlichen Begutachtung.
Mit freundlichen
Antwort
vonRechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
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