Sehr geehrte Anwälte, wenn eine Bank einen das Konto kündigt, dort aber noch Geld drauf ist, man nun aus diversen Gründen das Geld nicht rechtzeitig abholt, was noch drauf ist, kann dann die Bank das Geld " stehlen" abräumen etc oder muss sie dies verwahren, darf das Geld also nicht entsorgen ? Die erste Frage ist daher, ob es Aufbewahrungsoflichten gibt, falls man als Kunde nicht rechtzeitig das Guthaben vom gekündigten Konto der Bank holt ? Meine zweite Frage bezieht sich auf das im September in Kraft tretende Gesetz zum Basiskonto : in dem Gesetz steht, dass jede Bank einem EU Bürger ein Konto geben also im Normalfall nicht kündigen darf Gilt das auch für Bankkunden die mehr als ein Girokonto bei verschrieben Banken haben und muss der Kunde mitteilen, ob er explicit auf das eine Bankkonto auch angewiesen ist, damit die Bank nicht kündigen darf ?