Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Abbuchung ist nur mit vorheriger Zustimmung möglich und zulässig. Haben Sie diese widerrufen, darf das Studio weder abbuchen noch Ihnen Gebühren in Rechnung stellen. Ggf. wäre hier sogar strafrechtlich weiter zu prüfen, so auch OLG Celle, Az.: 3 U 198/06
, BGH GH v. 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99
. Die Bank prüft jedoch nicht. Daher können Sie nur weiter widerrufen.
Bei einer Entgelterhöhung könnte ggf. eine Kündigungsmöglichkeit (Sonderkündigungsrecht) gegeben sein. Prüfen Sie, ob hier etwas in Ihrem Vertrag steht. Zudem fordern Sie schriftlich (am besten per Einschreiben) zur Stellungnahme bezüglich der Preiserhöhung auf und fordern die Rücknahme. Setzen Sie eine Frist von ca. 3-4 Wochen.
Ggf. können Sie den Vertrag auch anwaltlich prüfen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht