Da ich nun leider keine weiteren Weg mehr gehen kann um dies zu ändern habe ich mich bei einem renomierteren Anwalt informiert und wollte Wissen welche Möglichkeiten es noch gäbe um dieser Strafe zu entgehen, das beste wäre wenn noch ein Verfahren käme dann könnte man eine Gesamtstrafe bilden und es somit Nichtig machen, ( Voraussetzung alles würde dann auch so laufen in der Verhandlung ) es kamen 3 weitere Anklagen aber die wurden alle nach ich glaube es war §54 eingestellt, so als versuchte die Staatsanwaltschaft mir keine Chance auf einen möglichen Strafzusammenzug zu geben, lieber stellen wir diese Sachen ein bevor er durch eine neue Verhandlung die Chance bekäme, sagte der Anwalt damals. ... Nun wollte ich fragen gibt es da wirklich keine Chance einen Strafzusammenzug zu erreichen oder gäbe es die Chance darauf schon wenn ich in der Berufungsverhandlung bin ??? die zweite Frage ist wie kann ich in der Zwischenzeit eineZurückstellung des Haftantritts erwirken damit ich nicht zuvor schon einrücken muss ???