Urteil 2014 & 2017/2018
vom 6.6.2021
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Ich habe 2013 kleine Straftaten im Betrugsbereich begangen, Schaden 600€, Dazu wurde ich im September 2014 zu einer Haftstrafe zu 6 Monate auf Bewährung verurteilt mit 3 Jahren Bewährungsprobe, zudem Bewährungshilfe und schadenswiedergutmachung. ... Im März 2017 habe ich eine Anzeige erhalten, dazu mich geäussert. ... Dort bin ich zu 3 Monate ohne Bewährung verurteilt worden trotz festem Arbeitsverhältnis usw.. dagegen habe ich Berufung eingelegt und 2018 wurde das abgewiesen.