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Anzeige von Straftat vor der Bewährung?

15. November 2006 18:15 |
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Strafrecht


Beantwortet von

hallo,

wie ist es wenn man eine bewährungsstrafe erhält und es wärend der bewährungszeit zu eine anzeige kommt,durch eine strafttat die noch vor der bewährungszeit getan wurde?
wie würde es laufen wenn,es also zu einer weiteren anzeige kommt,durch eine begannenen tat die aber vor der bewährungszeit stattfand?
und man aber wärend der bewährungszeit straffrei ist und seine auflagen erfüllt?
mfg

15. November 2006 | 19:50

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.

In der von Ihnen dargestellten Konstellation kommt es zur so genannten nachträglichen Gesamtstrafenbildung.
Voraussetzung hierfür ist, dass die zeitlich erste Tat vor der ersten (rechtskräftigen) Verurteilung beendet war und die ausgeurteilte erste Strafe noch nicht erledigt ist.

Folge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung ist, dass aus den zwei Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet wird.
Ihr zwischenzeitliches Verhalten wird dahingehend hier wohl positiv berücksichtigt - laut Ihrer Darstellung verhielten Sie sich weisungsgemäß.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2006 | 19:59

Hallo
und Vielen dank für Ihre Antwort!
es handelt sich um eine 10 monate freihatsstrafe auf bewährung,mit der auflage einer therapie!
habe ich sie richtig verstanden ,sollte die (wenn vorhanden) die veruteilte tat vor dem urteilsspruch geschehen sein kann diese tat mit in die bwährungsstrafe aufgenommen werden bzw zu einer strafe gemacht werden?
wird in diesem fall dei bewährung aufgehoben zur freihatsstrafe?
freundliche grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2006 | 20:40

Sehr geehrte Fragestellerin,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ob vorliegend Ihre Bewährungsstrafe aufgehoben und in eine Freiheitsstrafe „umgewandelt“ wird, vermag ich in Ermangelung näherer Sachverhaltskenntnis nicht zu beurteilen.

Es ist aber möglich, dass dies geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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