Kindesunterhalt volljähriges Kind mit Behinderung
vom 27.6.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich zahle weiterhin 400 Euro (kein Titel/seit Beginn einvernehmlich) Unterhalt/Monat und würde gerne erfahren, ob sich eine generelle Verpflichtung für Unterhalt ergibt und wenn ja, in welcher Höhe bzw auf welcher Grundlage die Berechnung erfolgt. Ich bin derzeit nicht berufstätig und bestreite meinen Lebensunterhalt seit ca. 5 Jahren mittels meines privaten Vermögens (ca. 150t Euro) .