Ich bin mit zwei kleinen Kindern aus dem gemeinsam angeschafften Haus ausgezogen.
Mein Exfreund bewohnt das Haus (100qm, 4 Zimmer) zur Zeit allein und trägt auch alle Kosten und unseren gemeinsamen monatlichen Abtrag für das Darlehen. Wir stehen beide gemeinsam im Grundbuch. Er zahlt mir freiwillig für die beiden Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren 400 € im Monat und verdient 2650 € netto. Er möchte das Haus nicht verkaufen, sondern es übernehmen. Allerdings soll ich mich noch etwas gedulden. Er hofft darauf, dass wir wieder zusammenkommen, was für mich momentan kein Thema ist. Momentan wäre es auch so, dass wir durch einen Verkauf vielleicht noch zuzahlen müssten. Ich war bei dem Jugendamt, weil ich 400 € für zu wenig halte. Kann das Jugendamt verlangen, dass wir das Haus verkaufen, damit mein Ex mehr für seine Kinder zahlt. Er hat auch noch 2 minderjährige Kinder aus einer früheren Beziehung für die er zahlen muss.
den Hausverkauf kann man als Miteigentümer verlangen bzw. mit einer Androhung der Teilungsversteigerung dazu motivieren. Entweder man verlangt für das Bewohnen eine Art Miete in Form einer Nutzungentschädigung oder das Jugendamt kann dies in der Tat auch als Wohnvorteil einkommenserhöhend bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigen.