Unterhaltsberechnung - bereinigtes Einkommen korrekt? PKW-Leasingkosten abzugsfähig?
vom 30.1.2019
60 €
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Ausgangslage: • Eheschließung: Juni 2009 • gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft, es liegt kein Ehevertrag vor • Beginn Trennungsjahr mit Auszug Ehemann aus dem gemeinsam bewohnten Haus (er war alleinig im Grundbuch): Juni 2018 • aus der Ehe sind zwei Kinder hervor gegangen (4 und 8 Jahre) • berufliche Tätigkeit: Er Vollzeit (40h/Wo) – Angestellter mit weit über 100.000€ Jahresgehalt; Sie Teilzeit (20h/Wo) aufgrund Kinderbetreuung – Beamtin mit einem Jahresgehalt von ca. 24.000€, vor den Kindern ging sie ebenfalls einer Vollzeittätigkeit nach • BEIDE haben bereits vor der Ehe verschiedene private Altersvorgemaßnahmen (Lebensversicherung, Rentenversicherung, Riester, Fond, etc.) getroffen (Abschlüsse erfolgten vor der Ehe), welche in der gesamten Ehezeit unverändert in voller Höhe aufrecht erhalten wurden, auch nach dem Kinder geboren waren und die Ehefrau nur noch Teilzeit tätig war. Finanziell war das problemlos möglich • Höhe der monatlichen Altersvorsorgen: Er 250€, Sie 280€ • Kinder leben nach Trennung bei Ehefrau, Ehemann ist unterhaltspflichtig • seit 07/18 laufen die Unterhaltsberechnungen (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt), bisher ohne Einigung (u. g. 2 Punkte/Fragestellungen sind weiterhin strittig) • derzeitige Unterhaltszahlungen erfolgen daher lediglich unter Vorbehalt (vorläufig) Fragestellungen: 1) BEREINIGTES NETTOEINKOMMEN FÜR DIE UNTERHALTSBERECHUNG: Grundsätzlich ist die Berechnung für das bereinigte Nettoeinkommen klar und wird bei den aktuellen Unterhaltsberechnungen auf beiden Seiten angewandt (wie z.B. die 5% berufsbedingte Pauschale, Private Krankenversicherung, Raten für Hauskredit, etc.). ... Sachverhalt: • in der Ehe gab es anfänglich zwei PKW´s (beide abgezahlt und jeweils auf einen Ehepartner zugelassen) • ein kleiner PKW (Audi A2, zugelassen auf Ehemann, bereits in die Ehe eingebracht) • ein großer PKW für die Nutzung als Familienauto (VW Touran, seit 11/09 auf Ehefrau zugelassen, da erstes Kind im 03/10 geboren wurde, vorher hatte Ehefrau kein eigenes Auto) • das Familienauto (PKW VW Touran) ging Anfang 2018 (vor Trennung) kaputt und es bedarf einer Neuanschaffung, da sonst der Alltag als Familie mit zwei Kindern nicht bewältigt werden konnte (Einkauf, Urlaub mit Wohnwagen, Freizeitfahrten, teilweise Fahrten zur Arbeit Ehefrau, etc.) • mein Ex-Mann wollte unbedingt wieder einen Diesel fahren, aufgrund Dieselskandal und hoher Neuwagenpreise, entschied er sich für ein 1-jähriges Leasing • Leasingnehmer Ehemann über seine Firma, Beginn Mitte April 2018, Laufzeit bis 04/19 • grundsätzlich ist Ehefrau vorrangig mit diesem Leasing-PKW gefahren (Fahrten mit den Kindern, Einkauf, Fahrten zur Arbeit, etc.), ABER auch er hat diesen PKW aktiv genutzt (Urlaub, Einkauf, wenn er nachmittags die Kinder hatte, etc.)