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Krankenversicherung Kinder, mein geplanter Wechsel in PKV

27. Juni 2007 14:45 |
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Familienrecht


Beantwortet von


10:18

Hallo,

ich bin seit fast drei Jahren jetzt geschieden und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Kinder wohnen bei meiner Ex-Frau. Sie hat sich nach der Scheidung freiwillig bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Unsere Kinder sind über meine Ex-Frau beitragsfrei familienversichert.
Meine Ex-Frau hat vor einigen Monaten wieder geheiratet und scheint (Umfang ist mir nicht bekannt; ist aber wohl nur teilzeit oder 400€) zu arbeiten. Ihr neuer Mann ist Beamter und somit wohl auch privat krankenversichert.

Ich überlege jetzt den Wechsel in die PKV. Wie ich bereits erfahren habe, kann ich zunächst problemlos wechseln da meine Kinder ja noch bei meiner Ex krankenversichert sind und ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege.

Was ist aber, wenn meine Ex mal nicht mehr arbeiten will oder sich so (z.B. wegen besserer Leistung) über ihren Mann privat versichern möchte. Dann sind die Kinder ja natürlich irgendwie wieder zu versichern.

Muss ich dann die Kinder in meiner PKV versichern (in dem Fall würde ich wohl gar nicht erst in die PKV wechseln wollen)? Muss ich für Beiträge der Kinder in der PKV des Mannes meiner Ex aufkommen wenn ich schon privat versichert wäre? Darf meine Ex vielleicht gar nicht mal eben so in eine private KK wechseln nach dieser Zeit und mir die Kosten einer PKV-Versicherung der Kinder dann aufbrummen? Habe allerdings gelesen dass ich dann mein Einkommen zur Berechnung des Unterhalts um die Kosten bereinigen könnte.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.





27. Juni 2007 | 15:23

Antwort

von


(448)
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18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Fragen an das damit entgegengebrachte Vertrauen. Ihre Fragen darf ich in Bezug auf Ihre Angaben und Ihrem getätigten Einsatz wie folgt beantworten.

Grundsätzlich ist die Krankenversicherung der Kinder eine Unterhaltspflicht beider Elternteile. Sofern die Kinder bei ihrer Ehefrau versichert sind und diese die Versicherungspflicht auch übernommen hat, so liegt diese grundsätzlich bei der Kindesmutter. Diese muss nunmehr auch darauf achten, dass die Kinder versichert bleiben.

Würde die Kindesmutter ihre Versicherung einfach kündigen, würde sie unter Umständen eine Unterhaltspflichtverletzung begehen.

Nur wenn eine Versicherung bei der Kindesmutter nicht möglich oder nicht mehr möglich ist, kann eine Versicherung von Ihnen verlangt werden. Dies ist grundsätzlich in Absprache beider Elternteile miteinander zu regeln. Nur wenn die Kindesmutter keine Möglichkeit hat, die Kinder bei einer Krankenversicherung zu versichern würde auf Sie zurückgegriffen werden.

In diesem Fall können Sie tatsächlich die entstehenden Mehrkosten bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigen.

In ihrem Fall können Sie somit durchaus in eine private Krankenversicherung wechseln, müssen jedoch damit rechnen, wenn der oben genannte Fall eintritt, auch die Kinder mitversichern zu müssen.

Da die Kindesmutter jedoch auch einer eigenen Krankenversicherungspflicht unterliegt, und sie diese mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund ihres Einkommens nur in der gesetzlichen Krankenversicherung findet, wird sie dort auch immer eine Möglichkeit haben, die Kinder mit in der Familienversicherung zu versichern.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe ihnen bei Unklarheiten gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

Www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 27. Juni 2007 | 15:34

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,

mir ist aber leider noch nicht wirklich klar was es denn bedeutet "wenn die Mutter keine Möglichkeit hat die Kinder zu versichern".

Ist dieser Fall schon gegeben wenn sie nicht mehr arbeiten gehen möchte (weil sie z.B. nur noch den Haushalt führen soll weil er ganz gut verdient und man kann sie ja wohl nicht zum arbieten zwingen) und in die private Versicherung ihres Mannes wechselt?
Oder was gäbe es für konkrete Gründe (außer z.B. Tod) die dazu berechtigen würden, die Kinder wieder bei mir zu versichern und die ich bedenken müsste?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juli 2007 | 10:18

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen genannten Möglichkeiten würden einen "Versicherungsanspruch" nicht mindern. Egal, ob die Kindesmutter nicht mehr arbeitet und sich privat mitversichern lässt oder sie gesetzlich (freiwillig) versichert bleibt,Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder weiter Versicherungsschutz genießen. Hierzu ist Sie, genauso wie Sie im Rahmen des Unterhalts verpflichtet. Löst Sie ein Versicherungsverhältnis, so muss sich die Kindesmutter vorrangig um neuen Versicherungsschutz bemühen, da die Auflösung des Versicherungsschutzes von ihr ausging. Tut Sie dies nicht, stellt dies eine Verletzung des Sorgerechts dar. Sie sind jedoch in diesem Fall ebenfalls verpflichtet, eine Versicherung für die Kinder zu finanzieren, bzw. Krankheitskosten zu bezahlen. Möglicherweise stehen Ihnen dann jedoch Erstattungsansprüche gegen die Kindesmutter zu. Auf die Fälle, wenn die Mutter keine Möglichkeit mehr hat oder ob sie nicht mehr in der GKV bleiben will oder welche Gründe sie sonst hat, kommt es gar nicht so sehr an. Ausschlaggebend ist, dass ein Versicherungsverhältnis besteht und sie dieses nicht ohne weiteres auflösen darf, tut sie es dennoch, dann mit den o.g. Konsequenzen.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage ebenfalls hilfreich beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

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