Unterhaltszahlung während freiwilligen Wehrdienstes
vom 26.2.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Hallo zusammen, Ich habe einen unterhaltspflichtigen Sohn aus einer nichtehelichen Beziehung, der seit 2023 volljährig ist und im letzten Jahr sein Abitur vollendet hat. Seit mehreren Jahren habe ich weder mit der Kindesmutter noch mit dem Sohn Kontakt, habe jedoch immer vollumfänglich meine Zahlungen geleistet. ... (Ich habe einen Titel auf die Zahlungen) 3) Wenn diese Bundeswehrausbildung angeblich einer normalen Ausbildung gleichgesetzt ist - muss ich dann bei Aufnahme eines Studiums trotzdem weiter zahlen ?