Frage zur Anrechenbarkeit geldwerter Vorteile und Pfändungsfreibeträge
vom 3.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Der Pfändungsfreibetrag selbst darf nicht durch die Anrechnung eines geldwerten Vorteils unterschritten werden, da dies den Existenzschutz gemäß § 850c ZPO aushebeln würde. ... Außerdem erscheint mir die Argumentation des Gläubigers fragwürdig, da der Firmenwagen für meine berufliche Tätigkeit zwingend notwendig ist und mir durch den Abzug nicht mehr real verfügbares Geld zur Verfügung steht. ... Urteils zur Verfügung stellen könnten.