Sehr geehrter Fragesteller,
die erledigten Pfändungen kann die Bank nur herausnehmen, wenn der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt oder die Pfändung vom Gericht aufgehoben wird.
1 und 2 ) Beides scheint hier nicht passiert zu sein, weshalb Sie hier, weil ja weiter gepfändet wird, obwohl Erledigung eingetreten ist, die Zwangsvollstreckungsgegenklage erheben und die Aufhebung beantragen.
3 und 4) Solange das Konto als P-Konto geführt wird, darf die Bank nicht einfach so Zahlungseingänge auskehren.
Hier muss von der Bank in einer bestimmten vom Gesetz vorgegebenen Weise vorgegangen werden, damit Ihre monatlichen Freibeträge geschützt sind und bleiben.
Ein Beispiel: im Januar wird ein P-Konto angemeldet und es befindet sich kein Geld auf dem Konto bei einer Pfändung von 2000 €.
Wenn nun Mitte Januar 5000 € eingehen, darf die Bank nicht sofort den Gläubiger bedienen.
Der Schuldner erhält hier nämlich erst einmal seinen Freibetrag und der Rest bleibt für ca. 2 Monate auf dem Konto, so dass u.U. im Februar ein weiterer Freibetrag hiervon zur Verfügung steht, § 900 ZPO.
Erst danach dürfen Auszahlungen an die Gläubiger vorgenommen werden.
Sie sehen an Ihren Auszügen, dass die Bank immer mal wieder Auszahlungen vornimmt, frühestens aber 2 Monate nach einem Zahlungseingang.
Insofern können Sie dieses Prozedere nur beschleunigen, wenn Sie Ihr Pkonto wieder in ein normales Konto umwandeln.
Dann aber führt die Bank nach Umwandlung alle Beträge ab und Ihnen steht kein Freibetrag mehr zu.
Dies macht also nur dann Sinn, wenn eine über die Pfändungen hinaus gehende Deckung vorliegt , die so hoch sein sollt, dass Ihnen nach Auskehr an alle Gläubiger noch genug zum Leben verbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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Mittlerweile könnten lt. Deutsche Bank bereits ca. 500,00 € abgeführt werden, diese werden aber nicht ausgezahlt. Es ist bisher noch kein Geld seitens der Bank an die Gläubiger abgeführt worden, obwohl die o. g. 500,00 € ausgekehrt werden könnten. Die tun einfach nichts.
Können wir hier auch beim Amtsgericht erreichen, dass endlich ausgezahlt wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
in dem Fall müssen Sie Ihre Bank auf Ausführung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verklagen.
Sie könnten auch den Gläubiger wissen lassen, dass die Bank ihm das Geld nicht auskehrt, dann könnte auch er gegen die Bank vorgehen.
Offensichtlich sind die Banken mit derartigen Dingen überfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt