.- vom Finanzamt gefordert werden, bei einem der gläubiger hatte ich eine eidesstattlich versicherung abgegeben, und dazu ließ sich das finanzamt auf ratenzahlung nicht ein, wollten dann vollstrecken, das ordnungsamt hat ende 2012 dann mit der gewerbeuntersagung gedroht, wenn ich die eidesstattlich versicherung nicht aufheben kann, und parallel die schulden an das finanzamt nicht begleiche, mit dem finanzamt habe ich jetzt eine einigung, und die eidesstattliche ist auch weg (ratenzahlung an den gläubiger), alle anderen gläubiger haben eine stundung von mir bis juli 2013 akzeptiert, da ich erst ans finanzamt zahlen muss, mein problem: einer der gläubiger ( inkasso ) wollte nun vollstrecken (2700.-), und ich bat auch ihn um eine stundung bis juli 2013, antwort des inkassos: stundung kann bei sofortiger anzahlung von 500.- gewährt werden, ansonsten verlangt er zum 13.02.2013 die eidesstattliche versicherung, ich habe die 500.- im moment nicht, … dann könnte ich ja auch raten zahlen, gebe ich aber die eidesstattliche versicherung ab, droht wieder das gewerbeuntersagungsverfahren, ich will unbedingt allen gläubigern geld zahlen, und meine schulden bezahlen, was kann ich nun tun ? im moment kann ich ja eigentlich nichts an gläubiger zahlen, sonst macht das finanzamt mein geschäft zu, deswegen bin ich froh, das alle anderen gläubiger meine stundung angenommen haben, meine fragen: 1. kann das inkasso die 500,00.- verlangen um die stundung zu gewähren ?