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27 Ergebnisse für pkv elternzeit sgb jahresarbeitsentgeltgrenze

Frau verdient in Elternzeit weniger als Mann, GKV kündigt Familienversicherung
vom 12.11.2023 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ausgangslage - Frau mit Kind Familienversichert (im Mutterschutz) - Mann (verheiratet) PKV - Einkommen Frau > Mann regelmäßig Streitpunkt: - GKV kündigt Familienversicherung (für Kind) mit Beginn der Elternzeit von 2 Kalendermonate 2023 + 3 Kalendermonate 2024 Rechtsgrundlage: §10 Satz 3 SGB V Frage: Hat die GKV recht? > Gegenargument 1: nicht mehr als 3 Monate in einem Kalenderjahr = vorübergehend > Gegenargument 2: Entgeltminderung durch Entgeltersatzleistung = kein Ausschluss Familienversicherung Zur Auslegung von §10 Satz 3 SGB V das GKV-Rundschreiben vom 29.09.2022 „Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung": "Die Familienversicherung ist auch in der Zeit (weiter) ausgeschlossen, in der das zum Gesamteinkommen gehörende Arbeitsentgelt des nicht gesetzlich krankenversicherten Elternteils, das ansonsten regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist, wegen einer Entgeltminderung infolge von Kurzarbeit bei gleichzeitigem Bezug von Kurzarbeitergeld die vorgenannte Entgeltgrenze beziehungsweise das Gesamteinkommen des Ehegatten unterschreitet.
Frage zu Elternzeit und Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung
vom 16.9.2017 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, als Vater eines mittlerweile zweimonatigen Sohnes möchte ich zwei Monate Elternzeit mit Teilzeit nehmen. ... Kann es dann passieren, das dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze doch nicht erreicht wird? ... 4) Besteht nach den zwei Monaten Elternzeit eine Pflicht in die PKV zurückzukehren?
Schwangere Frau möchte von ihrer priv. in die ges. Krankversicherung wechseln.
vom 27.11.2016 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sie plant bis zum Geburtstermin im Juni 2017, bzw. entsprechend bis zum Beginn der Mutterschutzzeit weiter Vollzeit zu arbeiten und nach dem Mutterschutz für mindestens ein Jahr in Elternzeit zu gehen. ... Angenommen, die Frau bleibt für volle drei Jahre in Elternzeit und beginnt danach wieder Teilzeit zu arbeiten, wobei sie mit dem entsprechenden Bruttolohn dann unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt. ... 4.2.Würde eine Reduktion der Arbeitszeit im letzten Monat vor Beginn der Mutterschutzphase, die zur Folge hat, dass das Bruttoeinkommen in diesem Monat unterhalb 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt, zur Folge haben, dass die gesetzliche Krankenversicherungspflicht wieder eintritt und ab wann würde diese dann gelten?
Wechsel von PKV in die GKV während der Elternzeit
vom 13.4.2015 80 € Historischer Preis
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Rahmenbedingungen - Eltern, Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze, beide privat krankenversichert, verheiratet, beide gemeinsam in Elternzeit - Kind, bei Vater privat mitversichert Während der gemeinsamen Elternzeit wollen wir für 1-2 Monate in der Ferien-Gastronomie arbeiten. ... b) Können wir ohne weiteres in der GKV bleiben, wenn wir nach der Elternzeit wieder voll arbeiten? ... e) Wie ist der Status, wenn wir nach der Beschäftigung in der Elternzeit nicht direkt wieder bei unserem ersten Arbeitgeber arbeiten, sondern noch einige Wochen/Monate nicht arbeiten (in reiner Elternzeit sind)?
Wechsel von der PKV in die GKV in der Elternzeit
vom 16.2.2015 60 € Historischer Preis
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Meine Ehefrau ist ebenfalls angestellt, allerdings in der GKV versichert, da ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Gelegenheit möchte ich gerne nutzen um Elternzeit zu nehmen und gleichzeitig in die GKV zu wechseln. ... Voraussetzungen ein Wechsel von der PKV in die GKV zu gewähren und ist eine Weiterführung dieser nach der Elternzeit als freiwillige GKV möglich?
PKV Rückkehr: Elternzeit so gestalten, dass Versicherungspflicht in der GKV eintritt
vom 5.10.2014 100 € Historischer Preis
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Ich möchte von der PKV in die GKV zurückwechseln. - In 2002 von freiwilliger GKV-Mitgliedschaft nach PKV gewechselt (damals selbstständig tätig) - Seit Nov. 2013 in Festanstellung mit 72.000 € Jahresgehalt - Im Nov. 2014 wird voraussichtlich mein zweites Kind geboren werden - Ich würde gerne die Elternzeit als Teilzeit so gestalten, dass mein Arbeitgeber Versicherungspflicht in der GKV anmelden muss - Mein Arbeitgeber (DAX-Unternehmen) findet dieses Vorgehen ''''anrüchig'''' und möchte mir keine Auskunft geben, wie ich die Elternzeit gestalten muss, damit er Versicherungspflicht anmeldet - Eine kurze Teilzeit-Elternzeit würde mein Arbeitgeber gestatten (ganz unabhängig von meinem Versicherungswechsel macht er dies immer und bei jedem) - Meine GKV beantwortet schriftliche Anfragen hierzu leider nicht, sie verweist auf den Arbeitgeber, der wie gesagt keine Auskünfte geben möchte Aktuelle Rechtslage: Eine GKV-Hotline sagte mir, die Rechtslage sei seit den Änderungen von Minister Bahr gegen Ende 2013 wie folgt (bitte nur antworten, wenn Sie die Änderung der Rechtslage durch Herrn Bahr in ausreichender Detaillierung kennen und verstehen wie meine nun folgende Aussage zu Herrn Bahrs Änderungen zuzuordnen ist, danke): Die Verweildauer unter der Beitragsbemessungsgrenze sei nun nicht mehr 12 Monate, sondern prinzipiell 1 Tag, in der Praxis sei ein Kalendermonat aus Nachweisgründen zu wählen. Fragen: - Wie muss ich meine Teilzeit-Elternzeit gestalten, damit ein (demgegenüber wenig aufgeschlossener) Arbeitgeber Versicherungspflicht anmelden MUSS ?
Teilzeit während Elternzeit / zurück in die GKV
vom 15.4.2014 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich bin 50 und seit über 20Jahren in der PKV. Nachdem meine Frau unsere Kinder nach der Geburt 22 Monate betreut hat, möchte ich ab dem 1.10.2014 bis zum 31.12.2015 Elternzeit nehmen und während dieser Zeit auf 40% oder 37,5% Teilzeit (15 Stunden) umstellen. ... Gilt die allgemeine JAEG von 53.550Euro für mich oder die "besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren"?
Wechsel PKV in GKV bei Jobwechsel
vom 26.11.2013 60 € Historischer Preis
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Für die zweite Jahreshälfte steht Nachwuchs an, und ich würde so oder so, für zwei Monate Elternzeit zu Hause bleiben. ... Sollte ich die Elternzeit so legen, dass sie nach beginn der Teilzeit liegt - wenn dies überhaupt einen Einfluss hat. 4.)
Wechsel aus PKV in GKV
vom 8.7.2013 79 € Historischer Preis
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Folgende Sachlage: Ehemann ist pflichtversichert in der GKV Ehefrau ist privat versichert in der PKV. ... Diverse "Quellen" im Internet sprechen von einer Möglichkeit über die Elternzeit wieder problemlos in die GKV wechseln zu können.
Über Elternteilzeit zurück in die GKV?
vom 8.6.2012 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Folgende Situation: Ehemann: freiwillig PKV Ehefrau: Pflicht-GKV Tochter: freiwillig GKV Tendenziell möchte Ehemann (aktuelles Einkommen über JAEG) wieder in die GKV zurück. ... Ergänzende Informationen: 1.Ehefrau nimmt ab Geburt 1,5 Jahre Elternzeit 2.Ehemann nimmt während Elternteilzeit kein Elterngeld in Anspruch Vielen Dank für die Auskunft.
Familienversicherung Kind
vom 1.12.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Zum Zeitpunkt der Geburt war ich gerade eben verbeamtet, mein Antrag auf Aufnahme in eine PKV lief gerade eben an, ich war also noch nicht Mitglied. Deshalb war eine Versicherung als Kind über mich bei einer PKV als Ergänzung zur Beihilfe noch nicht möglich. ... Also wurde es über den anderen Elternteil in die Familienversicherung übernommen, was kein Problem war, da ich sofort für 1 Jahr Elternzeit nahm.
Versicherungspflicht wegen Teilzeit in Elternzeit
vom 14.2.2011 46 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich bin seit 01.01.2002 in der PKV und würde gerne zurück in die GKV. Ich plane 2 Monate Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit in Teilzeit zu arbeiten . ... Die GKV bezieht sich doch auf ein Rundschreiben Nr. 88b des SGB zum § 6 SGB V: Zitat: Die nicht volle Erwerbstätigkeit während der Elternzeit stellt allerdings keinen vorübergehenden Tatbestand dar, siehe hierzu folgenden Auszug aus dem Rundschreiben 88b des SGB zum § 6 SGB V: WIrd die JAE im Laufe eines Kalenderjahres unterschritten, dann tritt Krankenversicherungspflicht mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens ein und nicht erst mit dem Beginn des folgenden Kalenderjahres.
PKV in GKV durch Arbeitszeitreduktion und Elternzeit
vom 19.1.2011 40 € Historischer Preis
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Guten abend, zur Konstellation: Ich bin 38, Angestellter mit Einkommen über JAEG und seit 1998 in der PKV, 2 Kleinkinder ebenfals PKV, Ehefrau GKV und aktuell ALG I (für die nächsten Jahre klassisch Hausfrau und Mutter). ... Juli 2011 Elternzeit, Dauer 12 Monate 3.
Versicherungspflicht bei befristeter Teilzeit - Sind die 3 Monate Befristung vor dem Mutterschutz au
vom 15.12.2010 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Hallo Experte, ich bin 40 Jahre alt und seit über 10 Jahren in der PKV. ... Wie lange müßte die Befristung mindestens sein, damit ich auch nach der Elternzeit (1 Jahr) in der GKV freiwillig versichert sein könnte. ... Sind die 3 Monate Befristung vor dem Mutterschutz ausreichend, um während der Elternzeit pflichtversichert in der GKV bleiben zu können?
Wechsel von PKV zu GKV vor Mutterschutz
vom 2.12.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Dies bedeutet, dass ich spätestens dann, wenn ich nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehme, aus der PKV ausscheiden werde, bis dahin aber noch privat versichert wäre. Nun meine Frage: Kann ich diesen Wechsel von der PKV zur GKV vorziehen indem ich z.B. ab dem 1.1.2011 Teilzeit arbeiten würde? ... Ist es besser, wenn ich bereits für 2010 über zusätzliche Bruttoentgeltumwandlung auf meine Rentenversicherung die JAEG unterschreite und somit aus der PKV rausfallen würde?
Wechsel von PKV in die GKV (während/nach Teilzeit in der Elternzeit)
vom 26.3.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich bin derzeit noch in Elternzeit, arbeite nun aber wieder teilzeit (50%), weshalb ich wieder unter die Jahresarbeitsentgeldgrenze falle und nun wieder versicherungspflichtig bin. ... Deshalb habe ich mich nun entschlossen, von der PKV langfristig wieder zurück in die GKV zu wechseln und habe dazu folgende Fragen: Wie viel darf ich dieses Jahr verdienen, um pflichtversichert zu bleiben. ... Sprich: Darf ich in der GKV bleiben oder werde ich zum 1.1.2011 von der GKV ausgeschlossen, da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht 12 Monate pflichtversichert war (SGB V §9 Abs.2 Satz 1).