Frau verdient in Elternzeit weniger als Mann, GKV kündigt Familienversicherung
vom 12.11.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Ausgangslage - Frau mit Kind Familienversichert (im Mutterschutz) - Mann (verheiratet) PKV - Einkommen Frau > Mann regelmäßig Streitpunkt: - GKV kündigt Familienversicherung (für Kind) mit Beginn der Elternzeit von 2 Kalendermonate 2023 + 3 Kalendermonate 2024 Rechtsgrundlage: §10 Satz 3 SGB V Frage: Hat die GKV recht? > Gegenargument 1: nicht mehr als 3 Monate in einem Kalenderjahr = vorübergehend > Gegenargument 2: Entgeltminderung durch Entgeltersatzleistung = kein Ausschluss Familienversicherung Zur Auslegung von §10 Satz 3 SGB V das GKV-Rundschreiben vom 29.09.2022 „Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung": "Die Familienversicherung ist auch in der Zeit (weiter) ausgeschlossen, in der das zum Gesamteinkommen gehörende Arbeitsentgelt des nicht gesetzlich krankenversicherten Elternteils, das ansonsten regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist, wegen einer Entgeltminderung infolge von Kurzarbeit bei gleichzeitigem Bezug von Kurzarbeitergeld die vorgenannte Entgeltgrenze beziehungsweise das Gesamteinkommen des Ehegatten unterschreitet.