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40 Ergebnisse für recht teppichboden 15

Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023 für 37 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Mieter und Vermieter verzichten gegenseitig für ein Jahr auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. ... Das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, z. ... Dasselbe Recht steht ggf. der Hausverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Hauses beauftragt ist, zu.
Mieterhöhung nach neuem Bodenbelag + Kosten für die Entsorgung des alten Bodens?
vom 16.2.2022 für 41 €
Er plant, nach einem zurzeit sehr einfachen Teppichboden einen wertigen und teureren Boden zu verlegen. ... Dafür fordert er aber ab Verlegung eine Mieterhöhung in Höhe von knapp 40 Euro monatlich (womit er den Boden nach zehn Jahren wieder abbezahlt hätte, der aber nach Herstellerangaben 15 bis 20 Jahre halten wird). ... Ich möchte gern eine einvernehmliche Lösung finden aber auch meine Rechte kennen.
Pflicht zur Vornahme einer Endrenovierung bei unrenoviert übernommener Wohnung
vom 16.3.2020 für 30 €
Es war geregelt, dass die Genossenschaft keine Schönheitsreparaturen schuldet und es blieb mir als Nutzer überlassen, ob ich während des Nutzungsverhältnisses Schönheitsreparaturen erledige (laut Mietvertrag zählen dazu das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, der Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Teppichböden). Weiterhin wurde im Mietvertrag festgehalten (§ 15 Rückgabe und Renovierung), dass bei Beendigung der Nutzungszeit die Nutzungsräume in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben sind.
Schönheitsreparaturen bei Auszug aus Mietwohnung nach Erstbezug
vom 20.10.2015 52 € Historischer Preis
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Macht der Mieter von seinem Recht Gebrauch, die Schönheitsreparaturen nach § 15 dieses Vertrages selbst vollständig und fachgerecht auszuführen, so hat auch dies spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses zu geschehen. ... Dieser schreibt: "die Reinigung des Teppichbodens ist bei Auszug nicht vereinbart.
Anteilige Kosten an Nachrenovierung?
vom 20.11.2014 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von Innen, Lasieren von Naturholztüren und- fenstern) aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehend genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen: a) Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, länger als 5 Jahre 90%, bei Berechnung des Kostenersatzes für das Streichen von Heizkörpern einschließlich Heizungsrohren, das Entfernen und Anbringen von Raufasertapeten sowie das Lasieren von Naturholztüren und -fenstern gelten folgende Prozentsätze: Länger als 1 Jahr 15%, länger als 2 jahre 20%, länger als 3 Jahre 30%, länger als 4 Jahre 40%, länger als 5 Jahre 50%, länger als 6 Jahre 60%, länger als 7 Jahre 70%, länger als 8 Jahre 80%, länger als 9 Jahre 85%, länger als 10 Jahre 90%. b) Für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze maßgebend: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück 14% der Kosten gemäß Voranschlag; länger als Jahre zurück 28% ; länger als 3 Jahre zurück 42%; länger als 4 Jahre zurück 56%; länger als 5 Jahre zrück 70% und länger als 6 Jahre zurück 84%. c) Die Regelung nach a) und b) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. ... Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben; das gilt auch für die Teppichböden. Weist der Vermieter nach, dass die Teppichböden bei Einzug neu verlegt oder fachgerecht gereinigt worden sind, ist der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, ebenfalls die Reinigung fachgerecht vorzunehmen. [...]"
***Mietvertrag - Haus mit Garten*** Prüfung aus Sicht eines Mieters
vom 16.11.2014 40 € Historischer Preis
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Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur au- ßerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. * Ein Kündigungsverzicht ist nur beidseitig und für höchstens 45 Monate zulässig. 1.4 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zurückgibt und den Gebrauch fortsetzt.
Geforderte Schönheitsreparaturen wirksam?
vom 18.9.2014 65 € Historischer Preis
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Reinigen von Parkett- und Teppichböden alle fünf Jahre, Lackieren von Heizkörpern und Rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle sechs Jahre. (4) Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, .... ... Der Teppich ist ca. 15 Jahre alt, kann der Vermieter hier noch eine Reinigung verlangen? ... Da es sich hier um eine 5 Zimmer Wohnung handelt, sind uns nochmalige Malerarbeiten nicht recht.
Eigentümer-Zustimmung bei bereits genehmigter Wohnraumnutzung von DG-Räumen?
vom 16.1.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schon beim Neubau des Gebäudes war der Ausbau des Dachgeschosses (darüber ist noch ein Spitzboden) zur Wohnung vorgesehen bzw. größtenteils erfolgt : sämtliche Zimmerwände, Dachfenster, Dachdämmung, Türen, Anschlüsse und Teppichböden waren bereits bei Baufertigstellung im Jahre 1974 vorhanden. ... erzwingen, dass ich die nun nach Öffentlichem Recht genehmigte Nutzung der DG-Räume als Wohnung aufgeben und meine dort seit vier Jahren wohnende Tochter ausziehen muss?
Kosten und Einnahmen nach Ablauf eines Nießbrauchrechts
vom 12.9.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Herr A ist am 15. ... Beispielsweise sind die Wände seit mindestens 10 – 15 Jahre nicht mehr neu tapeziert oder gestrichen worden, an Stellen, an denen Schränke standen oder Regale angebracht waren, fehlen Tapeten, Teppichböden sind stark abgelaufen, verschmutzt und tlw. unsachgerecht verlegt, der Parkettboden ist durch ständiges Sessel- oder Stühlerücken stark verkratzt, Glasscheiben in Türfüllungen sind kaputt, usw.
Mieterwechsel; Bodenbelag
vom 15.10.2012 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mieter 1977 übernommen, ihn jedoch im Lauf der Jahre auf eigene Kosten durch Teppichboden ersetzt und zwischendurch erneuern lassen; sie wollten unbedingt einen weichen Bodenbelag haben. ... Frage: Wer muss nun - für den Fall, dass der Teppichboden ganz entfernt wird - für die Kosten eines anderen Bodenbelages aufkommen?
Regelung zu Schnheitsreparaturen - handelt es sich um eine Individualvereinbarung?
vom 5.9.2011 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der § 19 (Beendigung des Mietverhältnisses) enthält u.a. eine Regelung zum Reinigen des Teppichbodens: „Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben; das gilt auch für die Teppichböden. ... Die Teppichböden wurden bei Einzug von einer Fachfirma gereinigt. ... (wohl um darauf hinzuweisen, dass die durchzuführenden Arbeiten bei Auszug dann auch für das UG nicht gelten sollen) Unserem Eindruck nach handelt es sich beim dargestellten Paragraphen 22 recht eindeutig um eine Individualvereinbarung.
Mängel bei Wohnungsübergabe - "Besenreinheit" und Frist zur Mängelbeseitigung
vom 26.4.2011 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Übergabe der Wohnung im 2.OG rechts: 1.[..] 2.[..] 3.[..] 4.Die Holzverkleidung im Dachgeschoss wurde gründlich gereinigt und gestrichen einschließlich der Tür 5.Fenster, Rahmen, Rolläden, Teppichboden, Sanitärobjekte und Fliesen wurden gründlich gereinigt [..] ... Teppichboden: Standpunkt der Vermieterin: Der Teppichboden muss durch eine Fachfirma gereinigt werden, damit er „bakterienfrei" ist und Laminat darauf verlegt werden kann. ... Wer hat jeweils recht mit seiner Einschätzung und wie wäre hier weiter vorzugehen?
Mietwohnung Kündigung/Schönheitsreparturen
vom 29.3.2011 65 € Historischer Preis
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D) Auch konnte sie einen Balkonanteil nicht nutzen, die Fliesen sehen dementsprechend nach über 15 Jahren ein wenig grünlich aus. ... Die Schönheistreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: tapezieren, anstreichen der Wände und Decken, das streichen der Fußböden, Reinigung von Teppichböden, das Streichen der Heizkörper, sowie der Türen und Fenster.
Teppichboden- Erneuerung, bzw. Laminat nach 15 Jahren Mietzeitraum
vom 29.11.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun ist es so, dass dieser Teppichboden nach 15 Jahren schon Gebrauchsspuren aufweist. Auch dadurch bedingt, dass ich Rollstuhlfahrerin bin, so dass an manchen Stellen der Belag recht abgerieben ist. ... Ist nach 15 Jahren Benutzung ein Verschleiß nicht gerechtfertigt?
Salvatorische Klausel im MV - Auswirkung auf ungültige Schönheitsreparaturklausel
vom 31.8.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als: bei Küche, Band, Dusche: 6 Monate mit 20 % 22 Monate mit 60 % 10 Monate mit 30 % 26 Monate mit 70 % 14 Monate mit 40 % 30 Monate mit 80 % 18 Monate mit 50 % 34 Monate mit 90 % bei Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, WC: 6 Monate mit 10 % 12 Monate mit 20 % 36 Monate mit 60 % 18 Monate mit 30 % 42 Monate mit 70 % 24 Monate mit 40 % 48 Monate mit 80 % 30 Monate mit 50 % 54 Monate mit 90% bei allen anderen Nebenräumen, Heizkörpern, Heizrohren, Türen, Fenstern: 12 Monate mit 15 % 48 Monate mit 60 % 24 Monate mit 30 % 60 Monate mit 75 % 36 Monate mit 45 % 72 Monate mit 90 % Weist der Mieter binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Voranschlages durch den Voranschlag eines anderen Malerfachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach, so ist dieser maßgebend, es sei denn, dass dieser Handwerker die Ausführungen der Arbeiten ablehnt. ... Das Recht des Mieters, den Umfang der erforderlichen Schönheitsreparaturen im Einzelnen darzulegen, bleibt unberührt. 9.
Auszug, Reparaturen, schlechter Zustand schon bei Einzug
vom 23.8.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo zusammen, hier eine Frage zum "Klassiker" Auszug & Renovierung. Wir verlassen zum 30.9.2010 unsere Wohnung, in die wir am 1.4.2006 eingezogen sind. Bei Einzug waren Teile der Wohnung in ziemlich schlechten Zustand, insbesondere: * Wohnzimmer-Teppich: bei Einzug ca. 5 Jahre alt, wahrscheinlich älter, stark abgenutzt, Brandflecken vor dem Kamin, andere Flecken (vorher hat eine Familie mit kleinen Jungs drin gewohnt, und die hatte den Teppich schon gebraucht übernommen) * In einem Zimmer fehlten Bodenleisten * Tapete an manchen Stellen wellig * Beschädigungen an eingebauten Teilen wie Regalen oder der Küche Die Schäden sind größtenteils im Einzugsprotokoll festgehalten, das vom Makler erstellt wurde und das ich dann abfotografiert habe.
Wirksame Formulierung einer Renovierungspflicht?
vom 20.4.2010 45 € Historischer Preis
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Das Mietverhältniss began am 15. ... Dazu gehören folgenden Arbeiten: Das fachgerechte Streichen der Wände und decken, das Streichen der Fußboden, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen sowie das fachgerechte Reinigen des Teppichbodens (sofern vorhanden). 2.Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen all 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Der Mieter hat das Recht, diese Zahlungspflicht abzuwenden, indem er die Wohnung bei Mietende fachgerecht renoviert zurückgibt. 4.Der Mieter hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf Grund eines von ihm selbst besorgten Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes nachzuweisen, dass die gleichen Arbeiten kostengünstiger durchgeführt werden können.