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Teppichboden- Erneuerung, bzw. Laminat nach 15 Jahren Mietzeitraum

29. November 2010 10:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit knapp 15 Jahren wohnen wir in dieser Wohnung.
Es wurde damals Teppichboden auf nacktem Beton verlegt.
Nun ist es so, dass dieser Teppichboden nach 15 Jahren schon Gebrauchsspuren aufweist. Auch dadurch bedingt, dass ich Rollstuhlfahrerin bin, so dass an manchen Stellen der Belag recht abgerieben ist.
Nun ist es so, dass wir statt Teppichboden gern Laminat hätten, denn Laminat ist für Rollstuhlfahrer wesentlich leichter zu befahren. Außerdem ist Laminat auch wesentlich preisgünstiger als Material und in den Verlegekosten.
Eine Nachfrage beim Vermieter ergab, dass dieser das Laminat bezahlen würde, wir jedoch sollten die Kosten des Verlegens durch einen Handwerker übernehmen.
Nun meine Fragen dazu:
Müssen wir wirklich nach 15jähriger Mietzeit uns an den Kosten zur Renovierung des Fußbodens beteiligen? Zumal es unter dem Teppichboden keinen anderen Belag gibt.
Ist nach 15 Jahren Benutzung ein Verschleiß nicht gerechtfertigt?
Ich weise darauf hin, dass diese Wohnung KEINE behindertengerechte- oder freundliche Wohnung ist (so etwas gibt es hier nicht).

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre kompetente Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
-Martha-

29. November 2010 | 13:07

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Hat der Vermieter eine Wohnung mit Teppichboden versehen, so ist dieser auch zur Erneuerung verpflichtet, wenn dieser verschlissen ist. Es handelt sich hierbei nicht um Schönheitreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Dies entspricht u.a. der Rechtsprechung des OLG Hamm. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Mieter den Teppich- oder Fußboden beschädigt hat. Hier muss der Mieter ggf. Schadenersatz leisten.

In Ihrem Fall besteht das Problem, dass es sich um eine nichtbehindertengerechte Wohnung handelt, der Teppichboden jedoch aufgrund der Nutzung des Rollstuhls stärker abgenutzt ist als durchschnittlich. Hier kommt es u.a. darauf an, ob Sie bei Unterzeichnung des Mietvertrages bereits auf den Rollstuhl angewiesen waren. Ist dies der Fall, so müssen Sie meines Erachtens keine Zahlung leisten. Ist dies nicht der Fall, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht dies als überdurchschnittliche Abnutzung wertet. Um einem Rechtsstreit bei dieser Kosntellation vorzubeugen, sollten Sie sich ggf. ein wenig an den Kosten beteiligen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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