Kann der bisherige Besitzer den Mietern eine Kündigung aussprechen (z.B. wegen Verkauf) oder müssen wir, im Falle des Erwerbs, die Kündigung (wegen Eigenbedarfs) aussprechen? Die gesetzliche Regelung sieht bei einer Mietzeit von bis zu fünf Jahren, unseres Wissens nach, eine Kündigungsfrist von drei Monaten – die Mindestmietzeit besagt aber eine Mitzeit von mind. fünf Jahren, gilt dann hier schon die längere Kündigungsfrist von sechs Monaten?