Zinsanspruch bei Rückerstattung nach §§ 423, 240a SGB V
vom 15.3.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Es ergab sich im Gesamten eine Nachzahlung von 7.413 € für das Jahr 2019 – Hinzuzurechnen sind noch Säumnis- und Nebenkosten i.H.v. 75,00€ Die Zahlungsvereinbarung erreichte mit Raten von 0,5 Prozent Zinsen einen Gesamtbetrag von 8.208,90 € (723,00€ Zinsen). ... Unter dem 05.03.2025 hat mir die KK mitgeteilt meinem Widerspruch abzuhelfen. ... Die Krankenkasse hat mir nun 4.454,85 € zurückgezahlt.