ALG1 und PKV
vom 18.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Damit mir die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu meiner PKV gewährt, muss laut meiner PKV ein vollwertiger Versicherungsschutz bestehen, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. ... Ich möchte mich jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und stattdessen einen Antrag stellen, damit die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu meinen PKV-Beiträgen übernimmt. Hierfür habe ich von der Agentur ein Formular erhalten: BA II SV 26 – Bescheinigung zur Übernahme von Beiträgen nach § 174 SGB III, das von der PKV auszufüllen ist.