Nachforderung Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern
vom 17.12.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
. § 2 Elternbeitragspflicht (1) Beitragspflichtig sind die Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellte Personen, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieses an die Stelle der Eltern bzw. der den Eltern gleichgestellten Personen. ... Schicht- oder Nachtzuschläge), Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen.