Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung beim Jobcenter geltend machen. Dazu müssen Sie den Mietvertrag vorlegen, aus dem sich Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter ergeben. Ob Sie Ihren melderechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind, interessiert das Jobcenter nicht.
Eine Frage könnte aber sein, ob Sie die Wohnung tatsächlich nennenswert nutzen oder ob Sie nicht hauptsächlich bei Ihren Eltern wohnen, falls auffällt, dass Sie beim Alg I die Wohnung Ihrer Eltern angegeben hatten. Insoweit würde es schon gegenüber dem Jobcenter weiterhelfen, wenn Sie Ihre eigene Wohnung nun als Hauptwohnsitz beim Meldeamt anmelden. Es ist jedenfalls nicht verboten, zeitweise (besuchsweise) woanders Unterkunft zu nehmen, solange der Schwerpunkt des häuslichen Lebens in der eigenen Wohnung liegt. Als Erwachsenen steht Ihnen eine eigene Wohnung auch zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen